Fragenkatalog

Unsere Antworten auf häufig gestellte Fragen.
 

1 Funktionieren die Handy-Kassen auch ohne Internetverbindung?

Ja, die Kassen-App läuft on- und offline.
Falls Daten in einer Kasse hochgeladen werden müssen, erscheint das Upload-Symbol
Sobald das betreffende Kassen-Handy wieder mit dem Internet verbunden ist, wird die Übertragung bei geöffneter basarlino-App automatisch ausgeführt und das Symbol verschwindet.
 

2 Kann ich meinen Helfern einen Bonus anbieten?

Ja, in den Einstellungen eurer Veranstaltung könnt ihr Vergünstigungen für Teammitglieder konfigurieren. So können eure Helfer z.B. mehr Artikel als andere Verkäufer einreichen und/oder haben eine niedrigere Provision.
 

3 Können vorab Nummern an Basar-Helfer vergeben werden?

Wenn ihr eure Veranstaltung veröffentlicht, können sich Interessenten dafür "bewerben". Anschließend entscheidet ihr, wer zugelassen wird und eine Verkäufernummer bekommt. Auf diese Weise könnt ihr sicherstellen, dass eure Teammitglieder als erstes eine Nummer erhalten.
 

4 Können Verkäufer ihre Nummer für den Folgebasar behalten?

Ja, wenn ihr die Funktion "Event wiederholen" nutzt, könnt ihr Verkäufer eures aktuellen Basars auswählen, die in den Folgebasar übernommen werden sollen. Dabei bleiben sowohl die Nummern der betreffenden Verkäufer als auch deren unverkaufte Artikel erhalten (so dass die Preisschilder wiederverwendet werden können).
Nach der Übertragung befinden sich die ausgewählten Verkäufer zunächst im Status "Einladung geplant". Sobald die neue Veranstaltung "aktiviert" wird, erhalten die Teilnehmer eine E-Mail mit der Anfrage, ob sie erneut teilnehmen möchten: je nach Antwort werden die Verkäufer auf den Status "wieder beworben" oder "pausiert" umgestellt oder aus der Liste gelöscht.
 

5 Wie kann man die basarlino-Funktionen testen?

Ihr könnt unsere Software unverbindlich und kostenlos ausprobieren. Hier findet ihr eine Anleitung für einen Basar-Probelauf.
Wenn ihr lediglich die mobile Kasse auf eurem Handy testen möchtet, findet ihr hier eine kurze Erklärung.
 

6 Können Datei-Anhänge an die Verkäufer verschickt werden?

Ja, jedoch ist dies nur in unserer Browser-Version möglich. Alternativ könnt ihr den gewünschten Anhang in einem Cloud-Speicher hinterlegen (Dropbox, Google Drive, OneDrive etc.) und den entsprechenden Freigabe-Link in der Nachricht an eure Verkäufer verwenden. Falls ihr diese Möglichkeit nicht habt, wendet euch mit eurem Dokument gerne an info@basarlino.de, wir stellen euch Speicherplatz zur Verfügung.
 

7 Bekomme ich nach meiner Veranstaltung eine Auswertung?

Ja, Veranstalter können eine Auswertung sämtlicher Daten ihrer Verkäufer und Kassierer erzeugen. Ein kleines Beispiel für eine solche Auswertung erhaltet ihr hier: PDF Beispiel-Auswertung
 

8 Wie funktioniert die digitale Auszahlung an die Verkäufer?

Der Schlüssel dazu ist die Einstellung „Bankverbindungen" eurer Veranstaltung: ist sie aktiviert, geben die Verkäufer bei ihrer Bewerbung ihre IBAN an. Für die Auszahlung gibt es dann zwei Wege:
1. QR-Code-Überweisung (einzeln): In der Auswertung befindet sich bei jedem Verkäufer mit hinterlegter IBAN ein QR-Code zur Überweisung. Diesen scannt ihr einfach mit eurer Online-Banking-App - Empfänger, IBAN und Auszahlungsbetrag sind bereits ausgefüllt, ihr braucht die Überweisung nur noch freizugeben.
2. SEPA-Sammelüberweisung (alle auf einmal): Sobald die Veranstaltung abgeschlossen ist, findet ihr dort die Kachel „Verkäufer-Auszahlung". Damit erzeugt ihr eine SEPA-Datei, die für jeden Verkäufer mit hinterlegter IBAN eine Überweisung über seinen Auszahlungsbetrag enthält. Diese Datei ladet ihr anschließend in eurem Online-Banking als Sammelüberweisung hoch und gebt alle Auszahlungen in einem Rutsch frei.
Der Zahlungsverkehr selbst findet aus steuerrechtlichen Gründen außerhalb des Systems statt - basarlino bereitet die Überweisungen also nur vor, ausgeführt werden sie über euer Online-Banking.
 

9 Kann bei uns mit Karte bezahlt werden?

Ja. basarlino hat die Kartenzahlung direkt in die Kasse integriert. Ihr verbindet einmalig euer eigenes SumUp-Terminal (das SumUp Solo) mit eurem basarlino-Konto, danach steht die Kartenzahlung an allen Kassen bereit. Beim Kassieren wählt ihr einfach "Karte", der Betrag erscheint automatisch am Terminal, der Kunde hält Karte oder Handy dran und der Verkauf wird sofort verbucht. Unterstützt werden kontaktloses Bezahlen, Chip & PIN sowie Handy-Wallets (Apple Pay, Google Pay). Stornos und Rückerstattungen laufen über denselben Weg zurück.
 

10 Was kostet die Kartenzahlung?

Bei basarlino entstehen dafür keine zusätzlichen Kosten: es bleibt bei 1 € Teilnehmergebühr + 1% Provision, für die Kartenzahlungs-Funktion berechnen wir nichts extra. Ihr benötigt lediglich ein eigenes SumUp Solo. Wichtig: Es muss das volle SumUp Solo sein, das günstigere Solo Lite lässt sich technisch nicht mit basarlino verbinden. Die Karten-Umsätze fließen direkt auf euer eigenes SumUp-Konto, entsprechend fallen nur die üblichen SumUp-Transaktionsgebühren an, die direkt zwischen euch und SumUp abgerechnet werden. basarlino bewegt zu keinem Zeitpunkt selbst Geld.
 

11 Was passiert bei Kartenzahlung, wenn das Internet ausfällt?

Die Kartenzahlung selbst braucht eine Internetverbindung (das gilt für jedes Kartenterminal). Fällt das Netz am Basar aus, kassiert ihr mit basarlino wie gewohnt einfach bar weiter, die Bar-Kasse funktioniert vollständig offline. Sobald wieder Netz da ist, steht auch die Kartenzahlung sofort wieder bereit.
 

12 Bringt die Kartenzahlung steuerliche Meldepflichten mit sich?

Nein. Ob bar oder mit Karte kassiert wird, ändert daran nichts: Pflichten wie das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) oder die Kassensicherungsverordnung knüpfen nicht an die Zahlungsart. Die Karten-Umsätze laufen über euer eigenes SumUp-Konto, das Bargeld bleibt in eurer Kasse und basarlino ist reiner Software-Anbieter, kein Zahlungsdienstleister. Kartenzahlung anzubieten macht aus eurem Basar also keine meldepflichtige Plattform.
 

13 Läuft basarlino auch in der Schweiz?

Ja, eine Umstellung der Währung auf CHF kann für individuelle Veranstaltungen in der Schweiz ermöglicht werden. Es wird am Ende eine Pauschale von 12,50 CHF angerechnet, um die Unkosten bei Abrechnungen in die Schweiz zu decken.
Legt eure Veranstaltung ganz normal an und beantragt anschließend die Währungsumstellung einfach per E-Mail an info@basarlino.de.
Für die Endabrechnung ist außerdem die Angabe eurer UID verpflichtend, falls ihr im Namen eines Unternehmens handelt.
 

14 Wird die KassenSichV erfüllt?

Nein, die Umstände (wie direkte Einsatzfähigkeit auf beliebig vielen Handys und die Offline-Funktion) verhindern den Einsatz einer nötigen TSE (technischen Sicherheitseinrichtung). Bei der App handelt es sich allerdings auch nicht um Registrierkassen im Sinne der Verordnung. Es werden lediglich Verkäufe gebrauchter Artikel von Privatpersonen an andere Privatpersonen verwaltet. Der Einsatz der App ist (wie in den Nutzungsbedingungen beschrieben) ausdrücklich nur auf nicht kommerziellen Veranstaltungen gestattet.
 

15 Verbraucht das Kassieren viel mobiles Datenvolumen?

Nein, zur Synchronisation der Verkäufe werden nur minimale Datenmengen benötigt.
Die Kommunikation mit dem System verbraucht bei gewöhnlichen Veranstaltungen insgesamt nicht mehr als 1 MB Daten... also weniger als ein einziges Foto mit eurer Handykamera.
 

16 Warum kann ich nicht zur Verkäufer-Ansicht wechseln?

In den meisten Fällen ist folgendes passiert: mit eurer E-Mail-Adresse habt ihr zwei Accounts angelegt (einen Kassierer- und einen Verkäufer-Account). Bei der jeweiligen Registration hattet ihr allerdings unterschiedliche Passwörter vergeben, so dass ihr euch nun beim Einloggen immer nur im Kassierer-Account befindet (entsprechend würdet ihr mit dem anderen Passwort nur den Verkäufer-Account sehen). Am besten nutzt ihr einmal die Funktion "Neues Passwort anfordern" beim Login: dadurch wird ein einziges Passwort für eure E-Mail-Adresse festgelegt und ihr seht künftig nach der Anmeldung beide Accounts.
 

17 Wieso kann man einen QR-Code mehrfach scannen?

Ein QR-Code lässt sich tatsächlich mehrfach scannen. Während desselben Kassiervorgangs wird diese wiederholte Erfassung ignoriert, so dass der Artikel auf keinen Fall bei einem Kunden mehrfach abgerechnet wird. Sollte der Code bei einem späteren Kassiervorgang noch einmal gescannt werden, wird er ganz normal verarbeitet. Welchen Grund es auch immer für diese erneute Erfassung gibt, einen Nachteil für Veranstalter oder Verkäufer entsteht in keinem Fall (es würde ja eher im Gegenteil ein zweites Mal bezahlt). Es gibt also keinen Grund, den Kassier-Prozess durch eine Meldung "Artikel bereits verkauft" oder ähnliches zu unterbrechen.
 

18 Kann bereits beim Aufbau kassiert werden?

Die vom Veranstalter freigeschalteten Kassierer können jederzeit die Preisschilder seiner Veranstaltungen scannen bzw. abkassieren. Es besteht keine zeitliche Beschränkung, so dass das Kassieren beispielsweise auch bereits beim Aufbau am Vortag der Veranstaltung möglich ist.
 

19 Sind auch Handscanner verwendbar?

Ja, das Handy kann mit einem Handscanner (z.B.) verbunden werden, um die Preisschilder zu scannen.
Sobald die Kasse gestartet ist, kann man direkt loslegen (es braucht kein weiterer Button "Artikel scannen" geklickt werden). Auf diese Weise können mit hoher Geschwindigkeit viele Artikel in kürzester Zeit verarbeitet werden.
 

20 Welche Empfehlungen gibt es für die Preisschilder?

Verwendet festeres, stärkeres Papier, damit die Preisschilder stabil sind, nicht zerknittern und nicht reißen. Am besten Papier mit mindestens 160g/m² (z.B.). Die Preisschilder können dann je nach Oberfläche des Artikels mit Tesafilm oder gelocht mit Bindfaden, Etikettierpistole (z.B.) oder Sicherheitsfäden (z.B.) angebracht werden.
 

21 Dürfen Preisschilder laminiert werden?

Ja, solange die QR-Codes durch eine Handykamera gut zu erkennen bleiben, stellt eine Lamination der Etiketten für das Kassieren kein Problem dar. Um Spiegelungen zu minimieren, sollte matte bzw. entspiegelte Laminierfolie eingesetzt werden.
 

22 Wieso lassen sich Artikelpreise nicht verändern?

Anders als die Beschreibung und Größenangabe darf der Preis eines Artikels aus Sicherheitsgründen nachträglich nicht angepasst werden. Ansonsten könnte ein Verkäufer Etiketten mit 1 Euro anlegen, ausdrucken und an seinen Artikeln anbringen. Später ändert er dann seine Preise im System. Ergebnis: beim Basar werden alle Artikel für 1 Euro verkauft, aber in der Auswertung stehen die nachträglich erhöhten Preise. Es müsste also Geld ausgezahlt werden, das gar nicht eingenommen wurde.
 

23 Lassen sich Artikel in eine andere Veranstaltung übertragen?

Sobald eine Veranstaltung beendet wurde (und ihr bereits für eine andere Veranstaltung freigeschaltet wurdet) erscheint in der beendeten Veranstaltung ein Button "Artikel-Liste übertragen". Nach der Übertragung braucht ihr nur noch die Preisschilder an euren Artikeln austauschen (wegen der neuen Verkäufernummer in der anderen Veranstaltung und weil die QR-Codes aus Sicherheitsgründen an die Kassen des jeweiligen Veranstalters gebunden sind).
 

24 Funktionieren Preisschilder bei anderen Basaren?

Nein, aus Sicherheitsgründen sind Preisschilder an den jeweiligen Veranstalter gebunden und können nur von Kassierern gescannt werden, die vom Veranstalter freigeschaltet wurden. Ansonsten könnten Verkäufer ihre eigenen Artikel abkassieren und behaupten, es sei alles verkauft worden. Ein weiteres Problem ist die Verkäufernummer auf den Preisschilder, denn bei anderen Veranstaltungen bekommt man sicher unterschiedliche Nummern zugeteilt.
 

25 Wird das PStTG angewendet?

Das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) findet keine Anwendung.
Durch Digitalisierung unterstützt basarlino meist ehrenamtliche Veranstalter bei der Durchführung ihres Kleiderbasars. Dabei ermöglicht das System den Verkäufern/Käufern jedoch nicht, über das Internet mittels Software miteinander in Kontakt zu treten, um Rechtsgeschäfte abzuschließen (im Gegenteil: es gibt überhaupt keinen Kontakt zwischen Anbieter und Endkunde). Auf der basarlino-Plattform wird die Veranstaltung lediglich organisiert. basarlino selbst wickelt dabei keinerlei Zahlungen ab und hält zu keinem Zeitpunkt Geld: Ob bar oder per Karte kassiert wird, die Einnahmen fließen direkt an den Veranstalter (Kartenzahlungen über dessen eigenes SumUp-Konto), nicht über basarlino. Dies gilt gleichermaßen für die Online-Version (entstanden, um während Corona möglichst kontaktarme Veranstaltungen zu realisieren) bei der vorab unverbindliche Reservierungen zusammengestellt werden können.
Weil man mit dem Verkauf getragener Kleidung und benutztem Spielzeugs keinen Gewinn erzielt (der Erlös liegt regelmäßig unter dem Originalpreis) bleibt dies ohnehin steuerfrei. Da es eine Bagetellgrenze von 30 Verkäufen pro Plattform gibt, wäre letztendlich gar keine Datenübermittlung geboten, denn maßgeblich ist hierbei nicht die Anzahl veräußerter Artikel sondern die Anzahl der Rechtsgeschäftsabschlüsse. Dem würde bei basarlino am ehesten die Auszahlung durch den jeweiligen Veranstalter entsprechen, wobei kein Verkäufer an mehr als 30 Veranstaltungen pro Jahr teilnimmt.
 

26 Kann ich unverkaufte Artikel für einen guten Zweck spenden?

Ja, sofern der Veranstalter diese Möglichkeit für seinen Basar freigeschaltet hat. Beim Anlegen oder Bearbeiten eines Artikels könnt ihr ihn als Spende kennzeichnen. Auf dem Preisschild erscheint dann ein kleines Herz und der Artikel ist auch in eurer Artikelliste als Spende ausgewiesen. Bleibt er unverkauft, darf ihn der Veranstalter nach dem Basar für den guten Zweck aussortieren, statt dass ihr ihn wieder mitnehmt. Ihr entscheidet dabei pro Artikel selbst, was gespendet werden darf und was nicht.