Fragenkatalog

Unsere Antworten auf häufig gestellte Fragen.
 

1 Funktionieren die Handy-Kassen auch ohne Internetverbindung?

Ja, die Kassen-App läuft on- und offline.
Falls Daten in einer Kasse hochgeladen werden müssen, erscheint das Upload-Symbol
Sobald das betreffende Kassen-Handy wieder mit dem Internet verbunden ist, wird die Übertragung bei geöffneter basarlino-App automatisch ausgeführt und das Symbol verschwindet.
 

2 Kann ich meinen Helfern einen Bonus anbieten?

Ja, in den Einstellungen Ihrer Veranstaltung können Sie Vergünstigungen für Teammitglieder konfigurieren. So können Ihre Helfer z.B. mehr Artikel als andere Verkäufer einreichen und/oder haben eine niedrigere Provision.
 

3 Können vorab Nummern an Basar-Helfer vergeben werden?

Wenn Sie Ihre Veranstaltung veröffentlichen, können sich Interessenten dafür "bewerben". Anschließend entscheiden Sie, wer zugelassen wird und eine Verkäufernummer bekommt. Auf diese Weise können Sie sicherstellen, dass Ihre Teammitglieder als erstes eine Nummer erhalten.
 

4 Können Verkäufer ihre Nummer für den Folgebasar behalten?

Ja, wenn Sie die Funktion "Event wiederholen" nutzen, können Sie Verkäufer Ihres aktuellen Basars auswählen, die in den Folgebasar übernommen werden sollen. Dabei bleiben sowohl die Nummern der betreffenden Verkäufer als auch deren unverkaufte Artikel erhalten (so dass die Preisschilder wiederverwendet werden können).
Nach der Übertragung befinden sich die ausgewählten Verkäufer zunächst im Status "Einladung geplant". Sobald die neue Veranstaltung "aktiviert" wird, erhalten die Teilnehmer eine E-Mail mit der Anfrage, ob sie erneut teilnehmen möchten: je nach Antwort werden die Verkäufer auf den Status "wieder beworben" oder "pausiert" umgestellt oder aus der Liste gelöscht.
 

5 Wie kann man die basarlino-Funktionen testen?

Sie können unsere Software unverbindlich und kostenlos ausprobieren. Hier finden Sie eine Anleitung für einen Basar-Probelauf.
Wenn Sie lediglich die mobile Kasse auf Ihrem Handy testen möchten, finden Sie hier eine kurze Erklärung.
 

6 Können Datei-Anhänge an die Verkäufer verschickt werden?

Ja, jedoch ist dies nur in unserer Browser-Version möglich. Alternativ können den gewünschten Anhang in einem Cloud-Speicher hinterlegen (Dropbox, Google Drive, OneDrive etc.) und den entsprechenden Freigabe-Link in der Nachricht an Ihre Verkäufer verwenden. Falls Sie diese Möglichkeit nicht haben, wenden Sie sich mit Ihrem Dokument gerne an info@basarlino.de, wir stellen Ihnen Speicherplatz zur Verfügung.
 

7 Bekomme ich nach meiner Veranstaltung eine Auswertung?

Ja, Veranstalter können eine Auswertung sämtlicher Daten Ihrer Verkäufer und Kassierer erzeugen. Ein kleines Beispiel für eine solche Auswertung erhalten Sie hier: PDF Beispiel-Auswertung
 

8 Läuft basarlino auch in der Schweiz?

Ja, eine Umstellung der Währung auf CHF kann für individuelle Veranstaltungen in der Schweiz ermöglicht werden. Es wird am Ende eine Pauschale von 12,50 CHF angerechnet, um die Unkosten bei Abrechnungen in die Schweiz zu decken.
Legen Sie Ihre Veranstaltung ganz normal an und beantragen anschließend die Währungsumstellung einfach per E-Mail an info@basarlino.de.
Für die Endabrechnung ist außerdem die Angabe Ihrer UID verpflichtend, falls Sie im Namen eines Unternehmens handeln.
 

9 Wird die KassenSichV erfüllt?

Nein, die Umstände (wie direkte Einsatzfähigkeit auf beliebig vielen Handys und die Offline-Funktion) verhindern den Einsatz einer nötigen TSE (technischen Sicherheitseinrichtung). Bei der App handelt es sich allerdings auch nicht um Registrierkassen im Sinne der Verordnung. Es werden lediglich Verkäufe gebrauchter Artikel von Privatpersonen an andere Privatpersonen verwaltet. Der Einsatz der App ist (wie in den Nutzungsbedingungen beschrieben) ausdrücklich nur auf nicht kommerziellen Veranstaltungen gestattet.
 

10 Verbraucht das Kassieren viel mobiles Datenvolumen?

Nein, zur Synchronisation der Verkäufe werden nur minimale Datenmengen benötigt.
Die Kommunikation mit dem System verbraucht bei gewöhnlichen Veranstaltungen insgesamt nicht mehr als 1 MB Daten... also weniger als ein einziges Foto mit Ihrer Handykamera.
 

11 Warum kann ich nicht zur Verkäufer-Ansicht wechseln?

In den meisten Fällen ist folgendes passiert: mit Ihrer E-Mail-Adresse haben Sie zwei Accounts angelegt (einen Kassierer- und einen Verkäufer-Account). Bei der jeweiligen Registration hatten Sie allerdings unterschiedliche Passwörter vergeben, so dass Sie sich nun beim Einloggen immer nur im Kassierer-Account befinden (entsprechend würden Sie dem anderen Passwort nur den Verkäufer-Account sehen). Am besten nutzen Sie einmal die Funktion "Neues Passwort anfordern" beim Login: dadurch wird ein einziges Passwort für Ihre E-Mail-Adresse festgelegt und Sie sehen künftig nach der Anmeldung beide Accounts.
 

12 Wieso kann man einen QR-Code mehrfach scannen?

Ein QR-Code lässt sich tatsächlich mehrfach scannen. Während desselben Kassiervorgangs wird diese wiederholte Erfassung ignoriert, so dass der Artikel auf keinen Fall bei einem Kunden mehrfach abgerechnet wird. Sollte der Code bei einem späteren Kassiervorgang noch einmal gescannt werden, wird er ganz normal verarbeitet. Welchen Grund es auch immer für diese erneute Erfassung gibt, einen Nachteil für Veranstalter oder Verkäufer entsteht in keinem Fall (es würde ja eher im Gegenteil ein zweites Mal bezahlt). Es gibt also keinen Grund, den Kassier-Prozess durch eine Meldung "Artikel bereits verkauft" oder ähnliches zu unterbrechen.
 

13 Kann bereits beim Aufbau kassiert werden?

Die vom Veranstalter freigeschalteten Kassierer können jederzeit die Preisschilder seiner Veranstaltungen scannen bzw. abkassieren. Es besteht keine zeitliche Beschränkung, so dass das Kassieren beispielsweise auch bereits beim Aufbau am Vortag der Veranstaltung möglich ist.
 

14 Sind auch Handscanner verwendbar?

Ja, das Handy kann mit einem Handscanner (z.B.) verbunden werden, um die Preisschilder zu scannen.
Sobald die Kasse gestartet ist, kann man direkt loslegen (es braucht kein weiterer Button "Artikel scannen" geklickt werden). Auf diese Weise können mit hoher Geschwindigkeit viele Artikel in kürzester Zeit verarbeitet werden.
 

15 Welche Empfehlungen gibt es für die Preisschilder?

Verwenden Sie festeres, stärkeres Papier, damit die Preisschilder stabil sind, nicht zerknittern und nicht reißen. Am besten Papier mit mindestens 160g/m² (z.B.). Die Preisschilder können dann je nach Oberfläche des Artikels mit Tesafilm oder gelocht mit Bindfaden, Etikettierpistole (z.B.) oder Sicherheitsfäden (z.B.) angebracht werden.
 

16 Dürfen Preisschilder laminiert werden?

Ja, solange die QR-Codes durch eine Handykamera gut zu erkennen bleiben, stellt eine Lamination der Etiketten für das Kassieren kein Problem dar. Um Spiegelungen zu minimieren, sollte matte bzw. entspiegelte Laminierfolie eingesetzt werden.
 

17 Wieso lassen sich Artikelpreise nicht verändern?

Anders als die Beschreibung und Größenangabe darf der Preis eines Artikels aus Sicherheitsgründen nachträglich nicht angepasst werden. Ansonsten könnte ein Verkäufer Etiketten mit 1 Euro anlegen, ausdrucken und an seinen Artikeln anbringen. Später ändert er dann seine Preise im System. Ergebnis: beim Basar werden alle Artikel für 1 Euro verkauft, aber in der Auswertung stehen die nachträglich erhöhten Preise. Es müsste also Geld ausgezahlt werden, das gar nicht eingenommen wurde.
 

18 Lassen sich Artikel in eine andere Veranstaltung übertragen?

Sobald eine Veranstaltung beendet wurde (und Sie bereits für eine andere Veranstaltung freigeschaltet wurden) erscheint in der beendeten Veranstaltung ein Button "Artikel-Liste übertragen". Nach der Übertragung brauchen Sie nur noch die Preisschilder an Ihren Artikeln austauschen (wegen der neuen Verkäufernummer in der anderen Veranstaltung und weil die QR-Codes aus Sicherheitsgründen an die Kassen des jeweiligen Veranstalters gebunden sind).
 

19 Funktionieren Preisschilder bei anderen Basaren?

Nein, aus Sicherheitsgründen sind Preisschilder an den jeweiligen Veranstalter gebunden und können nur von Kassierern gescannt werden, die vom Veranstalter freigeschaltet wurden. Ansonsten könnten Verkäufer ihre eigenen Artikel abkassieren und behaupten, es sei alles verkauft worden. Ein weiteres Problem ist die Verkäufernummer auf den Preisschilder, denn bei anderen Veranstaltungen bekommt man sicher unterschiedliche Nummern zugeteilt.
 

20 Wird das PStTG angewendet?

Das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) findet keine Anwendung.
Durch Digitalisierung unterstützt basarlino meist ehrenamtliche Veranstalter bei der Durchführung ihres Kleiderbasars. Dabei ermöglicht das System den Verkäufern/Käufern jedoch nicht, über das Internet mittels Software miteinander in Kontakt zu treten, um Rechtsgeschäfte abzuschließen (im Gegenteil: es gibt überhaupt keinen Kontakt zwischen Anbieter und Endkunde). Auf der basarlino-Plattform wird die Veranstaltung lediglich organisiert. Dabei werden keinerlei Transaktionen/Zahlungen durchgeführt. Der Zahlungsverkehr findet außerhalb der Plattform auf dem jeweiligen Kleiderbasar statt. Dies gilt gleichermaßen für die Online-Version (entstanden, um während Corona möglichst kontaktarme Veranstaltungen zu realisieren) bei der vorab unverbindliche Reservierungen zusammengestellt werden können.
Weil man mit dem Verkauf getragener Kleidung und benutztem Spielzeugs keinen Gewinn erzielt (der Erlös liegt regelmäßig unter dem Originalpreis) bleibt dies ohnehin steuerfrei. Da es eine Bagetellgrenze von 30 Verkäufen pro Plattform gibt, wäre letztendlich gar keine Datenübermittlung geboten, denn maßgeblich ist hierbei nicht die Anzahl veräußerter Artikel sondern die Anzahl der Rechtsgeschäftsabschlüsse. Dem würde bei basarlino am ehesten die Auszahlung durch den jeweiligen Veranstalter entsprechen, wobei kein Verkäufer an mehr als 30 Veranstaltungen pro Jahr teilnimmt.